Baumüller, J. (2023). Erstanwendung der European Sustainability Reporting Standards. Zeitschrift für Risikomanagement (ZfRM), 4(5), 121–127. https://doi.org/10.34726/5491
Am 5. Jänner 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten – und damit das Zeitalter der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeläutet worden. Die Richtlinie ist ein weiterer Meilenstein der Sustainable-Finance-Initiative in der EU, um Nachhaltigkeit im Herzen der (Finanz-)Märkte zu etablieren. In Anbetracht auf die kurz bemessene Vorbereitungszeit wurden mit den in Juli 2023 verabschiedeten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aber noch (vermeintliche) Erleichterungen für die Erstanwendung der Berichtspflichten eingeführt. Die davon umfassten, besonders umfangreichen Regelungen zu einem „Phase-in“ einzelner Angabepflichten oder ganzer Standards werden im vorliegenden Beitrag dargestellt und hinsichtlich ihres tatsächlichen Nutzenpotentials diskutiert.