Gegenbauer, A. (2022). Änderungen im Mietrechtsgesetz, um bei Vermietern Anreize zur Umrüstung auf alternative Heizsysteme zu setzen [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2022.107523
Um die von der EU gesetzten Klimaziele zu erreichen, müssen auch im Gebäudesektor Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen werden. Unter anderem sind Heizungsumrüstungen notwendig, um den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu senken. Die unvorteilhaften Bestimmungen im Mietrechtsgesetz stehen einer freiwilligen Umstellung auf ein alternatives Heizsystem seitens der Vermieter derzeit entgegen. Das im Entwurf befindliche Erneuerbare-Wärme-Gesetz sieht eine Umstellverpflichtung vor, aber fehlen die wohnrechtlichen Begleitmaßnahmen. Ziel dieser Arbeit ist herauszufinden, wie eine solche Umrüstung im Mehrparteienhaus rechtlich möglich ist und welcher Anreize es bei Eigentümern bedarf. Zum einen erfolgt eine literarische Aufarbeitung des Mietrechtsgesetzes im Hinblick auf eine Heizungsumrüstung, zum anderen werden die Judikatur sowie politische und juristische Meinungen gegenübergestellt. Eine Erläuterung der Heizungssysteme gibt Aufschluss über die Möglichkeiten, die derzeit zur Verfügung stehen. Andererseits werden Vermieterbefragungen durchgeführt, welche die relevanten Themenblöcke ansprechen. Anhand eines Fallbeispielswerden die Ergebnisse zusammengeführt. Dass die derzeitige Gesetzeslage nicht zielführend ist, um alternative Heizsystem zu installieren, ist bekannt. Gleichermaßen fehlen noch technische Lösungen, die praktikabel im Bestandswohnbauumgesetzt werden können. Im städtischen Bereich ist oftmals ein Fernwärmeanschluss die Lösung, welche am ehesten umgesetzt werden kann. Hierfür gibt es Förderungen, diese sind aber nicht primär geeignet, um Anreize bei allen Eigentümern zu setzen. Vielmehr müssten die stark regulierenden Schranken der Mietzinsbildung im Vollanwendungsbereich aufgehoben werden. Politisch ist dies jedoch kaum durchsetzbar. Die derzeit noch nicht vorhandene Mitwirkungspflicht auf der Mieterseite –diese profitieren vordergründig von diesen Maßnahmen – muss im Gesetz verankert werden, damit Verzögerungen und die daraus resultierenden Mehrkosten reduziert werden. Zudem muss geregelt werden, inwiefern dem Mieter Kostenersatzansprüche für selbst eingebaute Heizsysteme zustehen, wenn bereits eine alternative Zentralheizung vorhanden ist. Ebenso ist die öffentliche Hand mit den dahinterstehenden Infrastrukturunternehmen gefordert, Konzepte für Umrüstungsmaßnahmen auszuarbeiten.
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers