Kukuvec, M. (2010). Die Umwandlung vom Steuerkataster in den Grenzkataster : rechtliche Auswirkungen und Beachtung in der Liegenschaftsbewertung [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubtuw:1-48596
Im Jahre 1969 wurde im österreichischen Bodenrecht der Grenzkataster eingeführt, der die historische Großtat des Grundsteuerkatasters, nach 150-jährigem Bestehen, zu neuer oder erstmals echter Rechtsqualität verbessern sollte. Auch wenn die Installation dieses Rechtsinstituts bereits vor mehr als 40 Jahren erfolgte, wurden bislang erst rund 13 % der Grundstücke in den Grenzkataster umgewandelt. Zumeist erfolgt die Umwandlung von Seiten der Eigentümer lediglich "nebenher" im Zuge der Realteilung von Grundstücken. Das bedeutet, dass bedauerlicherweise nur selten diese rechtliche Klarstellung im Bewusstsein der erhöhten Rechtssicherheit oder des subjektiven Eigentümerverlangens nach Offenkundigkeit der wahren Größe des Besitztums, in Auftrag gegeben wird. Der Eigentümer einer Liegenschaft erhält mit einem Grenzkatastergrundstück tatsächlich eine Menge Sicherheiten. Auch wenn diese nicht absolut sind, so kommt es nach Erkenntnis der Arbeit zu einer außerordentlichen Erhöhung des Wertes einer Liegenschaft die in erster Linie auf folgende Gründe zurückzuführen sind: - Der Ersitzungsschutz schafft die Sicherheit nicht durch eigene Unachtsamkeit an wertvollem Grund und Boden zu verlieren. / - Die Flächengenauigkeit in den Auszügen erhöht die Transparenz im Liegenschaftsverkehr. / - Die Lagerichtigkeit der Grenzen im Kataster durch koordinatenmäßige Festlegung erzeugt eine verlässliche Grenzdarstellung. // Diese Attribute können Grundstücke im Grundsteuerkataster nicht bieten. 54% der Gesamtliegenschaften stehen in unklaren Verhältnissen, 33% können wenigstens die Vermutung der richtigen Flächenangabe im Grundbuch vorweisen. Trotz jahrelanger Existenz der Unterschiede, findet dieses Faktum in Liegenschaftsverkehr und -bewertung keine Beachtung. Die Hypothese der Arbeit, dass die Unsicherheiten des Grundsteuerkatasters in Bezug auf Grenzverlauf und Größe des Grundstückes deren Berücksichtigung in der Schätzung von Bodenwerten und im Liegenschaftsverkehr begründen, kann aufgrund der in der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse bestätigt werden. Der Mehrwert des Grenzkatastergrundstücks ist somit bei der Feststellung des Verkehrswertes von Grundsteuerkatastergrundstücken als prozentueller Abschlag zu berücksichtigen.