Spangl, D. (2011). Notwendigkeit und Möglichkeiten eines Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen in Österreich [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubtuw:1-52332
Das österreichische System der Eigentumssicherung an Grund und Boden ist auf zwei Säulen aufgebaut. Der Kataster wurde zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke und zur Ersichtlichmachung bestimmter Grundstücksverhältnisse, wie beispielsweise Lage, Fläche und Benützungsart geschaffen. Das Grundbuch dient zum Nachweis über die bestehende Rechtslage der privaten Rechte und Verpflichtungen auf Grundstücken. Neben dem Privatrecht existiert auch das Öffentliche Recht, welches bedingt durch den technischen Fortschritt, Bevölkerungswachstum und Industrialisierung, ebenfalls zahlreiche Rechte und Pflichten enthält, welche auf das Eigentum wirken.<br />Bis heute gibt es allerdings neben dem Grundbuch, welches vorwiegend private Eigentumsbeschränkungen enthält, kein Register, welches öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen vollständig dokumentiert und kenntlich macht. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage einer möglichen Einführung eines solchen Registers als Ergänzung zu den zwei Säulen der österreichischen Eigentumssicherung. Es wird hinterfragt, welche Möglichkeiten es zur Dokumentation öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen für eine Gewährleistung der öffentlichen Publizität gibt. Ein Kataster, der diese öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen darstellt, ist eine geeignete Lösungsmöglichkeit. Unter diesem Gesichtspunkt wird darauf eingegangen, welche öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in Österreich existieren und Kriterien definiert, die festlegen, für welche es sinnvoll ist, diese in einen Kataster einzuführen. Es wird eine Liste der in einem Kataster darstellbaren öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen angeführt und anhand einzelner Beispiele spezifische öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen analysiert.<br />Zuletzt wird auf die Rahmenbedingungen einer Realisierung des Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen eingegangen und die technischen Lösungsansätze der zentralen und dezentralen Datenverwaltung erläutert.<br />Neben der Eignung eines Katasters als Register von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wird festgestellt, dass, trotz der zweifelsfreien Notwendigkeit einer vollständigen Dokumentation öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen, diese rechtlich, technisch und verwaltungsorganisatorisch bedingt nur sehr schwer bzw.<br />nicht möglich, aber auch nicht notwendig ist. Ein stufenweises Wachstum zu einer bestmöglich vollständigen Dokumentation von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ist obligatorisch und für eine Sicherstellung des Rechts auf Information für die Öffentlichkeit notwendig.<br />