Fromm, M. (2018). Der Bauträgervertrag im Rahmen des Bauträgervertragsgesetzes [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2018.56900
Bei der Realisierung von Immobilienprojekten kommt dem Bauträgervertragsrecht seit 1.1.1997 eine bedeutende Rolle zu. Insbesondere bei der Neuerrichtung von Wohnhäusern werden Erwerber oftmals verpflichtet vor Baufertigstellung und Übergabe des fertig gestellten Objekts Zahlungen an den Bauträger zu leisten. Eine entsprechende Absicherung für diese Zahlungen zugunsten des Erwerbers wurde durch das Bauträgervertragsrecht geschaffen. Bauträger haben zahlreiche Verpflichtungen des Bauträgerrechtes einzuhalten und diese bei der Projektplanung umfassend zu berücksichtigen. Insbesondere obliegt Bauträgern die Absicherung der Erwerber durch schuldrechtliche, pfandrechtliche oder grundbücherliche Absicherung, wobei bei Letzterer auch eine Zahlung des Entgelts nach einem gesetzlich definierten Ratenplan vorgegeben ist. Die zwingende Anwendung des Bauträgervertragsrechtes wurde in den letzten beiden Jahrzehnten ausgeweitet, undefinierte Begriffe im Bauträgervertragsgesetz selbst wurden durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und durch die Literatur entsprechend determiniert. Hierbei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass das Bauträgervertragsrecht auch auf Verträge anzuwenden ist, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Bestimmungen des Bauträgervertragsrechtes sind nicht nur bei der Neuerrichtung eines Gebäudes anzuwenden, sondern auch bei einer durchgreifenden Sanierung eines bereits bestehenden Bauwerks. Plant ein Bauträger einen Um- oder Ausbau eines Altbaus oder den Ausbau eines Dachgeschosses ist besonderes Augenmerk auf eine etwaige Anwendbarkeit des Bauträgervertragsgesetzes zu richten.
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Abweichender Titel nach Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers