Rist, E. (2018). Der Immobilienkaufvertrag im Verbrauchergeschäft [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2018.55906
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Zustandekommen von Immobilienkaufverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Damit ein Immobilienkaufvertrag rechtswirksam ist, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt sein. Die Vertragsparteien müssen sich zunächst über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis einig sein. Die Einigung setzt voraus, dass diese verbindlich gemeint, bestimmt und frei von Irrtum, List oder Zwang ist. In der Regel erfolgt die Einigung durch eine Angebotserklärung und eine Erklärung zu dessen Annahme. Für die perfekte Immobilientransaktion bedarf es nicht nur eines wirksamen Immobilienkaufvertrages, sondern letztlich auch der Grundbucheintragung. Immobilienkaufverträge müssen zur grundbücherlichen Durchführung schriftlich abgeschlossen und notariell beglaubigt worden sein. Aus Verbrauchersicht gibt es neben den zivilrechtlichen Grundlagen einige Schutzbestimmungen im KSchG, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages zu beachten sind. So werden dem Verbraucher beispielsweise besondere Rechte im KSchG eingeräumt, um von bereits erfolgten Vertragserklärungen zurücktreten zu können. Darüber hinaus gilt für die inhaltliche Gestaltung eines Immobilienkaufvertrages ein strenger Maßstab. Gemäß § 6 Abs 3 KSchG müssen Vertragsbedingungen für den Verbraucher klar und verständlich sein. Dem Verbraucher werden zudem Interessensverbände zur Seite gestellt, die die Unterlassung von gesetz- bzw. sittenwidrigen Vertragsbedingungen im Rahmen einer Verbandsklage nach § 28 KSchG einklagen können. Auf den Abschluss eines Immobilienkaufvertrages hat auch die Tätigkeit des Immobilienmaklers und die Erfüllung seiner verbraucherspezifischen Pflichten einen entscheidenden Einfluss. Den Immobilienmakler treffen gegenüber dem Verbraucher eine Reihe von besonderen Informations- und Aufklärungspflichten, die bei Verletzung einen Schadenersatzanspruch oder einen Anspruch auf Provisionsmäßigung begründen können. In der Praxis legen potentielle Käufer oftmals auf Basis von Musterformularen, die ihnen vom Immobilienmakler zur Verfügung gestellt werden, ein Kaufanbot an den Verkäufer. Die Verwendung von gesetzeskonformen Kaufanboten ist jedoch eine zentrale Voraussetzung für den wirksamen Abschluss des Immobilienkaufvertrages. Im Jahr 2017 hat die Bundesarbeiterkammer im Rahmen von Abmahnverfahren nach § 28 KSchG eine Reihe von Immobilienmaklerunternehmen aufgefordert, die Verwendung gesetzwidriger Vertragsbedingungen bei Kaufanboten zu unterlassen. In Reaktion auf diese „Abmahnwelle“ hat der ÖVI neue Musterformulare für Kaufanbote erlassen. Die neuen ÖVI-Formulare nehmen die Kritikpunkte der Bundesarbeiterkammer im Großen und Ganzen auf. Damit sind die neuen Musterformulare des ÖVI geeignet, um alle rechtlichen Rahmenvorgaben für das Zustandekommen eines Immobilienkaufvertrags zwischen Unternehmer und Verbraucher zu erfüllen. Einzelne Punkte könnten weiterhin (z.B. Beschreibung des Kaufobjekts) einer genaueren Regelung zugeführt werden. Die Formulare sind aber insofern praktikabel gestaltet, als auf missverständliche Formulierungen zur Gänze verzichtet wird und Raum für einzelne Dispositionen der Vertragsparteien gelassen wird.