Hala, V. (2018). Die ertragsteuerliche Behandlung der Immobilie im Betriebsvermögen mit besonderem Blick auf Projektgesellschaften [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2018.55595
Vor allem aus ertragsteuerlicher Sicht kam es in den letzten Jahren zu einschlägigen neuen Regelungen bzw. Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Behandlung von Grundstückstransaktionen (zB 1. StabG 2012 und 1. AbgÄG 2012). Dies stellt Immobilienprojektgesellschaften immer wieder vor neue Herausforderungen in der Praxis. Die vorliegende Arbeit beinhaltet einen Überblick über die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Immobilien im Betriebsvermögen mit besonderem Blick auf Projektgesellschaften basierend auf der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung. Sie erklärt zunächst die unterschiedlichen Definitionen und Begriffsbestimmungen der Gesetzgebung im Zusammenhang mit Liegenschaften und erklärt weiterführend die möglichen unterschiedlichen Rechtsformen bei der Gründung einer Projektgesellschaft sowie die beliebtesten Rechtsformen in Österreich. Ein weiterer Themenbereich dieser Arbeit stellt die Veräußerung von betrieblichen Grundstücken dar, bei welcher die Einteilung in Neu- und Alt- Grundstücke bzw. die Unterteilung, ob es sich um ein steuerverfangenes oder ein nicht steuerverfangenes Grundstück handelt, essentiell ist. Anschließend wird ein praxisorientierter Abschnitt in dieser Arbeit angeführt, bei welchem die steuerlichen Unterschiede eines asset deals zu einem share deal erläutert werden, um Immobilienprojektgesellschaften einen Überblick über die Konsequenzen dieser beiden Veräußerungsformen zu geben. Danach werden die wesentlichen Merkmale der Einkünfteermittlung einer Projektgesellschaft dargelegt sowie die Begrifflichkeiten der einzelnen Posten der Einkünfteermittlung erklärt. Abschließend wird der Sonderfall der steuerlichen Liebhaberei inklusive der Prognoseberechnung im Zuge der Vermietung von Liegenschaften diskutiert. Hierbei soll geklärt werden, wann es sich um eine sogenannte große bzw. kleine Vermietung handelt und was beim Abweichen der Prognoserechnung zu beachten ist.