Jakobljevich, C. (2018). Miteigentümerrechte im Wohnungseigentum - Über die Rechte einzelner Wohnungseigentümer im Konflikt mit anderen Eigentümern, der Hausverwaltung und der Eigentümergemeinschaft in Theorie und Praxis [Master Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://doi.org/10.34726/hss.2018.55599
Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (WEG 2002) regelt unter anderem die Rechte einzelner Wohnungseigentümer als Miteigentümer einer Liegenschaft. Miteigentümer haben bestimmte Rechte, die sie allein gegen andere Miteigentümer, gegen die Hausverwaltung und gegen die Wohnungseigentumsgemeinschaft durchsetzen können. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Rechten Einzelner im Wohnungseigentumsgesetz und der Durchsetzbarkeit dieser Rechte. Die Arbeit beschränkt sich dabei auf bestehendes Wohnungseigentum. Fragen, die mit den Rechten Einzelner in Bezug auf den Erwerb oder Verkauf von Wohnungseigentum in Zusammenhang stehen, werden ausgeklammert. Im Wohnungseigentum basiert die Willensbildung grundsätzlich auf Gesetzen, vor allem dem Wohnungseigentumsgesetz oder etwa dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Die Wohnungseigentümer können zusätzlich auch durch Verträge oder im Zuge von Abstimmungen der Hausverwaltung Weisungen geben. Die Gesetze, Verträge und die Willensbildung durch Abstimmungen zielen darauf ab, die Verwaltung einer Liegenschaft möglichst ohne die Einschaltung von Gerichten zu ermöglichen. Die Judikatur zum Wohnungseigentumsgesetz zeigt jedoch, dass in zahlreichen Fällen letztendlich doch die Gerichte eingeschaltet werden, um Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern oder zwischen Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung zu klären. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf den Gerichtsverfahren, setzt also an dem Punkt an, an dem die friedliche Streitbeilegung scheitert. Die Arbeit zeigt nicht nur auf, welche Rechte der einzelne Miteigentümer theoretisch im Wohnungseigentum hat, sondern auch, wie diese Rechte in der Praxis – also vor Gericht – durchzusetzen sind. Der Aufwand, der mit Gerichtsverfahren einhergeht, ist allerdings vielfältig und sehr hoch. Zahlreiche Faktoren können die Entscheidung über die Durchsetzung dieser Rechte beeinflussen, wie etwa hohe und nur schwer berechenbare Kosten oder das Bildungsniveau der Wohnungseigentümer. Mit dieser Arbeit werden diejenigen maßgeblichen Faktoren identifiziert, welche die praktische Durchsetzung von Miteigentümerrechten verhindern. Dieses Thema wird zwar von Journalisten gelegentlich thematisiert, in der wissenschaftlichen Forschung fehlt diesbezüglich aber noch das Problembewusstsein für die Frage der mangelnden Durchsetzbarkeit von Rechten. Die vorliegende Arbeit will in Bezug auf das Wohnungseigentumsgesetz 2002 diese Forschungslücke aufzeigen und Empfehlungen für eine weitere Vorgangsweise aussprechen.
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Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (WEG 2002) regelt unter anderem die Rechte einzelner Wohnungseigentümer als Miteigentümer einer Liegenschaft. Miteigentümer haben bestimmte Rechte, die sie allein gegen andere Miteigentümer, gegen die Hausverwaltung und gegen die Wohnungseigentumsgemeinschaft durchsetzen können. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Rechten Einzelner im Wohnungseigentumsgesetz und der Durchsetzbarkeit dieser Rechte. Die Arbeit beschränkt sich dabei auf bestehendes Wohnungseigentum. Fragen, die mit den Rechten Einzelner in Bezug auf den Erwerb oder Verkauf von Wohnungseigentum in Zusammenhang stehen, werden ausgeklammert. Im Wohnungseigentum basiert die Willensbildung grundsätzlich auf Gesetzen, vor allem dem Wohnungseigentumsgesetz oder etwa dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Die Wohnungseigentümer können zusätzlich auch durch Verträge oder im Zuge von Abstimmungen der Hausverwaltung Weisungen geben.