Rießland, M. (2010). Grundstückserschließung Zuständigkeit und Kosten : am Beispiel von Niederösterreich und Wien [Diploma Thesis, Technische Universität Wien]. reposiTUm. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubtuw:1-40983
Real estate development; opening up for development; public authorities
en
Abstract:
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, wer für die Erschließung von Grund-stücken zuständig ist, und welcher Akteur die dafür anfallenden Kosten zu tragen hat. Nachdem die Raumordnung in Österreich Aufgabe der Länder ist hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. Diese Fragen werden am Beispiel von den Bundesländern Niederösterreich und Wien untersucht. Die Erschließung von Grundstücken mit öffentlichen Verkehrsflächen, Wasserversor-gung und Abwasserentsorgung wird, in beiden Bundesländer, durch die Gemeinden durchgeführt. Für Bauland ist vorgesehen, dass es sowohl mit öffentlichen Verkehrsflä-chen, als auch mit Wasserver- und Abwasserentsorgung erschlossen sein muss. Die Bereitstellung dieser Versorgungsdienstleistungen stellt die Daseinsvorsorge dar und ist folglich durch die öffentliche Hand zu erbringen. Die daraus entstehenden Kosten belasten daher die Budgets der öffentlichen Haushalte.<br />Die Versorgung der Liegenschaften mit Strom, Gas und Telekommunikationsversor-gung ist privatwirtschaftlich organisiert. Für die Versorger besteht, im Bereich der Strom- und Gasversorgung, eine Anschlusspflicht. Dies bedeutet, dass die Anbieter dazu verpflichtet sind ein Netz herzustellen, welches den Anschluss jener Haushalte ermöglicht, die einen Netzzugang begehren. Im Bereich der Telekommunikationsver-sorgung muss ein Universaldienst angeboten werden, welcher es den Kunden ermög-licht, unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort einen Zugang zu gleichen Be-dingungen zu erhalten.<br />Ein Teil der Kosten, welche für die Gemeinden im Zuge der Erschließung anfallen, wird durch Förderungen von Bund und Ländern abgedeckt. Um eine geordnete Siedlungs-entwicklung und kompakte Ortsstrukturen zu forcieren, wäre es für die Gemeinden hilfreich, in dem Fördersystem Anreize dafür zu schaffen. Auch die Beteiligung der Lie-genschaftseigentümer an den entstehenden Kosten ist ein Aspekt den es zu beachten gilt.<br />